Humanität vs Recht

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Ging alles mit rechten Dingen zu, als die Bundeskanzlerin am 05. September 2015 tausende Flüchtlinge aus Budapest nach Deutschland bringen ließ und damit eine humanitäre Katastrophe verhindern half, wie sie sagt? Wie war das mit dem Aussetzen der Dublin-Abkommen? Auf welcher Rechtsgrundlage geschah dies? Und wenn dieses staatliche Handeln nicht rechtens war? Zwei Juristen haben nun Verfassungsbeschwerden bzw. Klagen eingereicht. Der eine von ihnen ist Karl Albrecht Schachtschneider, ein emeritierter Staatsrechtsprofessor, der derzeit auf zahlreichen AFD-Veranstaltungen auftritt. Er sagt, dass er den Gegnern der Flüchtlingspolitik Selbstvertrauen gibt, da er ihnen zeigt, dass das, was sie fühlen, auch recht sei. Der andere Jurist hat keine politischen Ambitionen, wie er sagt. Zu seinen Mandanten zählen Großstädte, Landkreise und auch das ein oder andere Ministerium, die er als Verwaltungsrechtler vertritt. Wie die Flüchtlingspolitik entschieden wurde, hält er nicht für verfassungskonform. Als er bei den involvierten Ministerien nach dem Informationsfreiheitsgesetz anfragte, welche Unterlagen es gibt und verlangte diese zu sehen, bekam er eine überraschende Antwort. Doch was bringen diese Verfassungsklagen, vor allem, wenn sie politisch instrumentalisiert werden? Nichts, sagt Deutschlands renommiertester Rechtsphilosoph Reinhard Merkel. Das Bundesverfassungsgericht wird sich nicht in die Politik einmischen und sollte das auch nicht. Die Flüchtlingskrise müsse politisch gelöst werden. Doch Merkel kritisiert auch, dass die Politik nicht ausreichend demokratisch legitimiert gewesen sei. Der Berliner Verfassungsrechter Christoph Möllers spricht von einer Verbrüderung von Recht und Populismus, das in der Sache nicht weiter führe und einen Mangel an Politik offenbare.

Wir haben Karl Albrecht Schachtschneider und den Düsseldorfer Anwalt Clemens Antweiler besucht und zudem mit Reinhard Merkel und seinem Kollegen Christoph Möllers an der Berliner Humboldt Universität gesprochen.